AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Bendforce GmbH

Kleine Häg 6
29313 Hambühren

(nachfolgend: „Auftragnehmer")

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über mobile Rohrbiegedienstleistungen sowie projektbezogene Planungsleistungen, insbesondere Bogenrohr- und Leitungsplanungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer erkennt deren Geltung ausdrücklich schriftlich an.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt mobile Rohrbiegedienstleistungen am Einsatzort des Kunden. Hierzu stellt der Auftragnehmer Maschinen sowie Bedienpersonal bereit.

2.2 Darüber hinaus kann der Auftragnehmer Projekt- und Planungsleistungen erbringen, insbesondere:

  • Bogenrohr- und Leitungsplanungen,
  • zeichnerische oder technische Ausarbeitung von Bogenrohren,
  • Unterstützung bei der projektbezogenen Vorbereitung der Rohrbiegearbeiten.

2.3 Planungsleistungen stellen keine Ingenieur- oder Statikleistungen dar. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die statische, konstruktive oder bauphysikalische Tragfähigkeit der geplanten oder gebogenen Rohrleitungen und Bogenrohre.

2.4 Der Auftragnehmer führt Rohrbiege- und Planungsleistungen ausschließlich nach Maßgabe der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen technischen Anforderungen durch.

2.5 Das Handling der Rohrleitungen – einschließlich Transport, Anlieferung, Bereitstellung, Lagerung, Positionierung und Fixierung der Rohre – obliegt ausschließlich dem Kunden.

2.6 Für Wartezeiten, die dadurch entstehen, dass die Rohre nicht bereitgestellt sind oder andere vom Kunden zu verantwortende Verzögerungen eintreten, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese gemäß gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen.

3. Einsatzbedingungen am Arbeitsort

3.1 Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bereitstellung einer funktionsfähigen Stromversorgung nach Vorgabe des Auftragnehmers,
  • ausreichende Arbeits- und Bewegungsfläche für Maschinen und Personal,
  • sichere Zufahrt und Stellfläche für Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers,
  • Bereitstellung von unterstützendem Personal des Kunden, soweit dies für das Handling der Rohre erforderlich ist.

3.2 Ist die Durchführung der Arbeiten aufgrund fehlender oder unzureichender Einsatzbedingungen nicht möglich oder nur verzögert möglich, werden daraus entstehende Mehraufwände gesondert vergütet.

4. Verantwortlichkeiten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Materialeigenschaften der zur Verfügung gestellten Rohre, deren Eignung zur Bearbeitung sowie die Richtigkeit der technischen Vorgaben.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm beigestellten Rohre und Materialien vor Beginn der Arbeiten einer fachgerechten Vorüberprüfung zu unterziehen. Diese Vorüberprüfung umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Maßhaltigkeit, Wandstärken und Materialqualität,
  • sichtbare Beschädigungen, Korrosion oder Verunreinigungen,
  • Eignung des Materials für den vorgesehenen Biegeprozess.

4.3 Mit der Bereitstellung der Rohre am Einsatzort bestätigt der Kunde, dass die Vorüberprüfung durchgeführt wurde und das Material für die vereinbarten Leistungen geeignet ist.

4.4 Beschädigungen an den Rohren, die nicht unmittelbar durch den Biegeprozess verursacht werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.5 Die Verantwortung für Biegeradien, Maßvorgaben und technische Spezifikationen sowie die finale Freigabe der gefertigten Formen liegt allein beim Kunden.

4.6 Sofern der Auftragnehmer Planungsleistungen erbringt, ist der Kunde verpflichtet, diese vor Umsetzung schriftlich oder in Textform freizugeben.

4.7 Mit der Freigabe der Planung übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für deren technische, statische und funktionale Eignung sowie für die Verwendung im Projekt.

4.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für statische Berechnungen, Tragfähigkeit, Lastannahmen oder bauaufsichtliche Anforderungen der geplanten Rohrleitungen.

4.9 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehlplanungen oder Schäden, die auf unvollständige, fehlerhafte oder unzutreffende Angaben oder Materialien des Kunden zurückzuführen sind.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der Anzahl der vorgenommenen Biegungen. Hinzu treten etwaige Tagessätze, Rüstzeiten, Reise- und Fahrtkosten sowie Wartezeiten gemäß gültiger Preisliste.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegebenen Abrechnungs- bzw. Rechnungszyklen. Sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen sind, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Monatsende über die im betreffenden Zeitraum erbrachten Leistungen.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Innerhalb von 7 Tagen mit 1 % Skonto.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

6. Stornierungen und Terminverschiebungen

6.1 Stornierungen oder Terminverschiebungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.

6.2 Erfolgt eine Stornierung:

  • bis 28 Tage vor dem Einsatztermin: keine Stornokosten,
  • 27 bis 14 Tage vor dem Einsatztermin: 25 % des vereinbarten oder voraussichtlichen Auftragswertes,
  • 13 Tage vor dem Einsatztermin: 50 % des vereinbarten oder voraussichtlichen Auftragswertes,
  • weniger als 48 Stunden vor dem Einsatztermin: 90 % des vereinbarten oder voraussichtlichen Auftragswertes.

6.3 Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche bis zum Zugang der Stornierung bereits erbrachten Leistungen gesondert abzurechnen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • bereits geleistete Projekt- und Planungsarbeiten,
  • erbrachte Beratungs- und Vorbereitungsleistungen,
  • beschafftes oder speziell für den Auftrag reserviertes Material,
  • angefallene Rüstzeiten,
  • Reise- und Fahrtkosten,
  • sonstige bereits entstandene interne oder externe Aufwendungen.

6.4 Die Abrechnung gemäß Ziffer 6.3 erfolgt auf Basis des tatsächlichen Leistungsstandes zum Zeitpunkt der Stornierung zu den vereinbarten Preisen bzw. der gültigen Preisliste und bleibt von den pauschalen Stornokosten gemäß Ziffer 6.2 unberührt.

7. Abnahme und Gewährleistung

7.1 Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigten. Dies gilt sowohl für die ausgeführten Rohrbiegearbeiten vor Ort als auch für erbrachte Planungsleistungen, insbesondere Bogenrohr- und Leitungsplanungen.

7.2 Planungsleistungen sind vom Kunden vor Umsetzung oder Weiterverwendung ausdrücklich abzunehmen. Die Abnahme kann schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

7.3 Mit der Abnahme – einschließlich der Abnahme von Planungsleistungen – bestätigt der Kunde, dass die Leistungen den von ihm vorgegebenen bzw. freigegebenen Anforderungen entsprechen und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.

7.4 Nach erfolgter Abnahme sind Reklamationen ausgeschlossen, sofern diese nicht auf verdeckte Mängel zurückzuführen sind, die der Kunde bei der Abnahme nicht erkennen konnte.

7.5 Für verdeckte Mängel gilt eine Rügefrist von 7 Kalendertagen ab Kenntnisnahme.

8. Haftung

8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

8.2 Bei Schäden haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.5 Soweit der Kunde unzutreffende oder unvollständige Vorgaben macht, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keinerlei Haftung.

8.6 Eine Haftung für die statische oder konstruktive Auslegung von geplanten oder gebogenen Rohrleitungen ist ausgeschlossen.

9. Untervergabe

9.1 Eine Untervergabe des eigentlichen Biegeprozesses durch den Auftragnehmer findet nicht statt.

9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, unterstützende Zuarbeiten (z. B. Transporte, Aufbauhilfen) an Subunternehmer zu vergeben, ohne dass dies die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden berührt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt der Auftragnehmer Eigentümer aller gegebenenfalls gelieferten Gegenstände oder Komponenten.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 16.01.2026 in Kraft.